Viele Menschen machen sich bis zu ihrem Tod keine Gedanken über das Sterben. Tritt der Todesfall dann unerwartet ein, sind sich die Angehörigen oft nicht über die Wünsche des Verstorbenen im Klaren.
Zusammen mit dem seelischen Druck, den entstehenden Kosten und der Unklarheit über den Ablauf können die individuellen Wünsche des Verstorbenen häufig nicht umgesetzt werden.
Eine vorab verfasste Bestattungsverfügung kümmert sich darum und dokumentiert die Wünsche und Bedürfnisse, damit im Sterbefall für alles gesorgt ist.
Die Verfügung regelt unter anderem:
die Bestattungsart und den Bestattungsort
die Auswahl des Friedhofs und der jeweiligen Grabstelle
die Gestaltung der Trauerfeier
die Regelung der Grabpflege
die Gestaltung der Trauerdrucksachen
die Auswahl und Gestaltung des Grabsteins
die Regelung der Finanzierung
die Regelung des „Digitalen Nachlasses“.
So werden alle wichtigen Angelegenheiten schon im Vorfeld bestimmt. Tritt der Sterbefall dann ein, finden sich die Angehörigen nicht mit unzähligen Fragen konfrontiert, für die sie die Antworten nicht kennen.